pte20070920004 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Augenmaß bei Vorratsdatenspeicherung gefordert

Finanzierung der Überwachungsmaßnahmen weiter unklar


Die Finanzierung der Überwachungsmaßnahmen ist noch nicht geklärt (Foto: Pixelio)
Die Finanzierung der Überwachungsmaßnahmen ist noch nicht geklärt (Foto: Pixelio)

Berlin (pte004/20.09.2007/06:15) Bei der Regelung der Überwachung von Telefon und Internet muss die richtige Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem Schutz der Gesellschaft gefunden werden. Der deutsche Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) http://www.bitkom.de fordert in diesem Zusammenhang, dass der Gesetzgeber "mehr Augenmaß" wahren müsse. "Wir sind nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung insgesamt, aber uns ist es ein Anliegen, dass die deutsche Regelung nicht über die Forderungen der EU hinausgeht", erklärt Christian Spahr vom BITKOM im Gespräch mit pressetext.

Im Detail unterscheide sich der deutsche Vorschlag von den EU-Richtlinien. "Laut EU wird auf die erhobenen Daten nur bei schweren Straftaten zugegriffen - in Deutschland sollen die Daten in bestimmten Fällen sogar bei Beleidigungsdelikten ausgewertet werden", erklärt Spahr. "Wir unterstützen natürlich den Kampf gegen Terror und Kriminalität, aber man muss darauf achten, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt." Auch BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder warnt vor einer zu weitreichenden Regelung: "Sonst könnte das Gesetz am Ende vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden."

Dem aktuellen Gesetzentwurf zufolge müssen Anbieter ab Anfang 2008 alle Telefon- und Internet-Verbindungsdaten sechs Monate lang speichern. Auch Faxe, SMS und E-Mails sind von der neuen Regelung betroffen. "Der Gesetzentwurf lässt noch viele Fragen offen", sagt Rohleder. "So sollte unter anderem eine Übergangsfrist für die betroffenen Netzbetreiber und Anbieter geschaffen werden."

Rohleder hält eine Ausdehnung der Frist bis 2009 für sinnvoll. "Die Firmen müssen technisch und personell aufrüsten, um die neuen Vorschriften überhaupt erfüllen zu können." Innere Sicherheit sei eine originäre Staatsaufgabe und der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass die Anbieter angemessen entschädigt würden. Durch die Vorratsdatenspeicherung kommen auf die Unternehmen Kosten von 50 bis 70 Mio. Euro zu. "Die Anbieter sind gesetzlich zur Kooperation verpflichtet, bekommen aber bisher nur einen Bruchteil ihrer Ausgaben erstattet", kritisiert Rohleder. Bislang ist noch nicht entschieden, wer für die Umstellung aufkommen muss. "Es gibt noch keine konkrete Zusage, aber die Regierung scheint unser Anliegen wahrgenommen zu haben", zeigt sich Spahr zuversichtlich.

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