pte20060207031 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

turin2006.com: Domain-Grabbing kein Kavaliersdelikt

Finanzielles Risiko jedoch gering


US-Schiedsgericht entschied für IOC
US-Schiedsgericht entschied für IOC

Lausanne/Turin/Starnberg (pte031/07.02.2006/16:02) Der Schweizer Marc Ferro hat bei einer Klage des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) http://www.olympic.org gegen die Verwendung der Domain http://www.turin2006.com den Kürzeren gezogen. Er konnte dem US-Schiedsgericht nicht vermitteln, ein eigenes berechtigtes Interesse an der Domain zu haben. "Domain-Grabbing ist schon längst kein Kavaliersdelikt mehr", so Florian Hitzelberger, Jurist bei domain-recht.de http://www.domain-recht.de , im Gespräch mit pressetext.

Dem Entscheid des US-Schiedsgericht ging ein Streit um die Verwendung der Domain zuvor. Den Argumenten von Ferro, die ihm gehörende Internet-Adresse für die britische Indie-Band "Turin-Brakes" zu nutzen und eine Info-Seite über deren nächsten Tournee ins Netz stellen zu wollen, glaubte das Schiedsgericht schlussendlich nicht. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung hatte Ferro eine gänzlich andere Verwendung auf der beklagten Domain: Er warb für olympiabezogene Produkte wie beispielsweise Hotels, Reisen und Eintrittskarten.

Das finanzielle Risiko, das aus dem Schiedsgerichtsspruch folgen kann, ist jedoch überschaubar, denn direkte Schadenersatzansprüche können aus dem Schiedsgerichtverfahren nicht abgeleitet werden - der Gang an ein ordentliches Gericht müsste daher getätigt werden. "Wenn der Domain-Rechteinhaber auf irgendeiner exotischen Insel registriert ist, ist dies mit enormen Kosten verbunden, was viele abschreckt. Außerdem bleibt völlig offen, ob das Gericht dem Urteil des Schiedsgerichtes folgt", so Hitzelberger zu pressetext.

Auch in Deutschland gab es bereits zahlreiche Fälle mit der Verwendung von Olympia-Domains. Das seit 1. Juli 2004 in Kraft getretene OlympSchG schützt olympische Bezeichnungen wie die Wörter "Olympiade", "Olympia" oder "olympisch" jeweils alleine oder in Zusammensetzung und auch in fremden Sprachen. So wurden bereits zwei Personen wegen Olympia-Werbung abgemahnt und zur Zahlung der Abmahnkosten von 1.600 Euro aufgefordert.

(Ende)
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