pte20050531042 Sport/Events, Medien/Kommunikation

Fußball: Deutsche Po-Werbung vor Gericht

Zivilgericht entscheidet im Streit um Werbeflächen auf dem Allerwertesten


Hannover (pte042/31.05.2005/14:54) In Deutschland entscheidet das Gericht über künftige Werbung auf den Hintern von Fußballspielern. Die führenden Köpfe der deutschen Fußballnation sind sich nicht einig, ob diese Werbeform erlaubt ist oder nicht. Die auf Tradition bedachten Fußball-Funktionäre halten diese Form des Sponsorings für geschmacklos, berichtet Sportgate.de http://www.sportgate.de . Der Klubchef von Hannover, Jürgen Scholz, meint hingegen, dass in wenigen Jahren die ganze Bundesliga mit Hosenwerbung herumlaufen wird. Der Arminia-Präsident beruft sich auf eine Freigabe der Hosenwerbung durch den Weltverband FIFA.

In Ländern wie Österreich und Frankreich ist Werbung auf dem Hintern bereits lange üblich und bei Handball, Eishockey und Beachvolleyball kann auch in Deutschland auf dem Gesäß der Spieler geworben werden. Die Sittenwächter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sind hier jedoch anderer Meinung. DFB-Mediendirektor Harald Stenger verweist auf die offiziellen DFB-Richtlinien. Diese besagen, dass ausschließlich die Vorderseite der Trikots und ein Ärmel im Oberarmbereich als Werbefläche zur Verfügung stehen.

Auch der Rekordmeister Bayern München gibt dem DFB Schützenhilfe. Für den FC Bayern kommt laut Vorstandsvorsitzenden Karl-Heinz Rummenigge Hosenwerbung nicht in Frage, da die Spieler nicht als Litfasssäulen herumlaufen wollen. Irgendwo gäbe es eben Grenzen.

Entzündet hat sich der Streit um die Reklame auf den Fußball-Shorts im Herbst 2003. Damals war Scholz auf die Idee gekommen, sein Team mit Po-Werbung auflaufen zu lassen und somit auch eine neue Geldquelle erschließen zu könnnen. Auf dem Hintern der Arminia-Spieler war dann "Kanzlerstadt" (Bild) zu lesen, der Name einer lokalpatriotisch angehauchten Unterwäsche-Kollektion eines Hannoveraner Modehauses.

Der Niedersächsische Fußballverband (NFV) wehrte sich gegen diese Werbung und untersagte dem Verein die Aktion "Co-Sponsor als Po-Sponsor". Der DFB zog mit. Nun soll ein Zivilgericht in dieser Streitfrage eine Lösung finden. Die Arminia hat seit der Einreichung der Klage auf die umstrittene Po-Werbung verzichtet.

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