pte20050505006 Politik/Recht, Technologie/Digitalisierung

Bundesrat will Koordination im E-Government verbessern

Bekanntheit von www.ch.ch soll vergrössert werden


Bern (pte006/05.05.2005/13:15) Der Schweizer Bundesrat will die Koordination im Bereich E-Government zwichen den verschiedenen föderalen Ebenen verbessern. Dazu soll ein Ausschuss gebildet werden, teilte er als Antwort auf fünf parlamentarische Vorstösse mit.

Die Bundeskanzlei will dem Bundesrat bis im Sommer einen Bericht über die Zukunft des Informationsportals http://www.ch.ch mit verschiedenen Varianten vorlegen. http://www.ch.ch soll zur nationalen Einstiegsseite der Schweiz ausgebaut werden.

Der Bundesrat prüft, ob im Rahmen der E-Government-Strategie, die bis Ende 2005 aktualisiert wird, ein Ausschuss von Bund, Kantonen und Städten eingesetzt werden soll, um auf Regierungsebene eine bessere Koordination sicherzustellen und Prioritäten zu setzen. Gleichzeitig erinnert er daran, dass der Bund hier kein Weisungsrecht hat; Kantone und Gemeinden sind für ihre eigenen Projekte selber verantwortlich. Einen Bedarf für eine "Mrs" oder einen "Mr" E-Government analog dem Delegierten für das Jahr 2000 sieht der Bundesrat aus diesem Grunde nicht.

Es seien zwar nicht alle Probleme im Bereich E-Government dem Föderalismus anzulasten, dieser könne aber die flächendeckende Ausbreitung elektronischer Dienstleistungen behindern, wenn jeder Kanton und jede Gemeinde für das gleiche Problem eine eigene Lösung erfinde. Der Bundesrat unterstütze deshalb alle Bemühungen, Kantone und Gemeinden zur Zusammenarbeit sowie zur gemeinsamen Entwicklung und Nutzung guter Lösungen zu motivieren.

Der Bundesrat räumte ausserdem ein, dass es dem Informationsportal http://www.ch.ch an Bekanntheit mangele, da während der Projektphase bewusst nur zurückhaltend informiert wurde. Mit der Aufnahme des Betriebs von www.ch.ch auf Anfang 2005 werde man jetzt aber Massnahmen ergriffen, um den Bekanntheitsgrad zu steigern, den Adressatenkreis auszuweiten und http://www.ch.ch zur nationalen Einstiegsseite weiterzuentwickeln.

Die ursprüngliche Vision, wonach über die gemeinsame Plattform Webservices für alle Partner zur Verfügung gestellt werden sollten, sei nach langen und intensiven Diskussionen aufgegeben worden. Gemäss der Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen für die Jahre 2005/06 stellt die Plattform www.ch.ch selber keine Webservices zur Verfügung. Die geplanten, für Transaktionen nötigen Webservices, wie beispielsweise die elektronische Zustellplattform für den sicheren Datenaustausch, wurden von der Bundeskanzlei im Rahmen des Projekts bis Ende 2004 bereitgestellt und können auf den Plattformen der Partner eingebaut werden.

23 Kantone haben die geltende gemeinsame Vereinbarung von Bund und Kantonen unterzeichnet. Die Bundeskanzlei werde dem Bundesrat bis im Sommer 2005 einen Bericht über die Zukunft des Informationsportals www.ch.ch mit verschiedenen Varianten vorlegen, damit das weitere Vorgehen nach Ablauf der heutigen Vereinbarung Ende 2006 bestimmt werden kann. Bis Ende Jahr wird ein vernehmlassungsfähiger Entwurf ausgearbeitet, damit im Sommer 2006 die nötigen Vorgaben für die Budgets 2007 und die folgenden Finanzplanjahre für Bund und Kantone vorliegen.

(Ende)
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