Hightech Medien Business Leben Unternehmen Produkte Aussendung Termine Abo RSS Kontakt
Nachrichten für Meinungsbildner für 95.701 Abonnenten | 131.302 Meldungen | 42.213 Pressefotos
Verwandte Meldungen
Gesetzesentwurf zur digitalen Musiknutzung in Frankreich abgeschwächt
Appel vs. Apple: Steve Jobs siegt über Beatles-Labels
EU-Gericht stellt Höhe der Microsoft-Rekordstrafe in Frage

Weitere Meldungen
"Popstars" sucht Sängerinnen mit Durchhaltevermögen
Musicload gewinnt Sabre Award
Fotodienst: Wochenrückblick 21. bis 26. Mai 2006
Google und Dell gemeinsam gegen Microsoft

Sponsored Links
Sie haben die Webseite
Wir haben die Inhalte
Informieren Sie sich kostenlos
Leben ohne Sehhilfe – CARE Vision

Monster Jobcorner

Finden Sie uns auf Facebook

Werbung

pte060527011 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
Share |

Apple verliert gegen Blogger
Online Journalisten genießen Schutz der Pressefreiheit

Gegen die Redaktion von Think Secret läuft das Verfahren noch
Kalifornien (pte/27.05.2006/13:50) - Im Fall "Apple gegen Blogger" hat ein kalifornisches Gericht gestern, Freitag, entschieden, dass Blogger und Online Journalisten ebenso unter dem Schutz der Pressefreiheit stehen wie ihre Kollegen bei traditionellen Medien. Apple wollte Mitarbeiter der Websites AppleInsider http://www.appleinsider.com/ und PowerPage http://www.powerpage.org/ zur Herausgabe von E-Mails zwingen, in denen Apple-Mitarbeiter mutmaßlich Firmengeheimnisse zu Produktinnovationen weitergegeben haben sollen.

Die Redakteure der beiden Websites müssen ihre Quellen nicht preisgeben und schützen die Informanten damit vor der Justiz, so wie es der erste Zusatz der US-Verfassung und das kalifornische Recht garantieren. "Wir können uns keine Konstellation vorstellen, nach der legitime und illegitime Nachrichten von einander abgegrenzt werden können", so die Jury.

Die Richter befanden, dass es dem verfassungsmäßigen Schutz der Presse widersprechen würde, wenn Journalisten grundsätzlich keine Firmeninterna veröffentlichen dürften. Damit hoben die drei Berufungsrichter ein Urteil vom vergangenen Jahr auf, das Apple Recht gegeben hatte. Die einstweilige Verfügung, mit der Apple die Herausgabe von Daten der Internet Service Provider der beklagten Websites erzwingen wollte, wurde unwirksam.

Apple hat sich zu der Entscheidung noch nicht geäußert. Nach eigenen Angaben lege man besonders vor der Vorstellung von neuen Produkten größten Wert auf die Verschwiegenheit der Belegschaft. Eine weitere Klage gegen die Redaktion der Apple-Informationsseite "Think Secret" http://www.thinksecret.com/ läuft währenddessen noch. (Ende)



Aussender: pressetext.deutschland
Redakteur: Christine Imlinger
email: imlinger@pressetext.com
Tel. +43-1-81140-0

Weitersagen



Startseite | Abo | Aussendung | Termine | Pressefotos | Adhoc-Dienst | Fotodienst | Toplocations | Archiv | Produkte | pressetext4Joomla
© 1997-2010 Pressetext | Nutzungsbedingungen | AGB | Impressum | Österreich | Deutschland | Europa | Corporate | Kontakt